Ab 1968 wurde in der sozialistischen Gesellschaftsordnung der ehemaligen DDR verordnet, dass alle Freiwilligen Feuerwehren an Wettbewerben teilzunehmen haben, um in eine Leistungsstufe von I-III eingeteilt werden zu können. Ab 1978 konnte sogar der Titel »Vorbildliche Freiwillige Feuerwehr« errungen werden.
Natürlich schmückten sich die Feuerwehren gerne mit dieser Leistung, denn neben verschiedenen Übungen bestand auch die Teilnahme-Pflicht an Feuerwehr-Kampfsport-Unterweisungen. Doch wer meint, dass mit der Wende auch das Ende des Feuerwehr-Kampfsports und der Disziplin »Löschangriff« gekommen ist, der täuscht sich, denn auch noch heute nehmen die Freiwilligen Feuerwehren an solchen Wettbewerben bei Feuerwehrfesten teil - sehr löblich!
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