Laut Personenbeförderungsgesetz (BO,§25Abs.1) sind in Deutschland nur Fahrzeuge mit mindestens 2 Türen auf der Beifahrerseite als Taxi zugelassen. Jedoch sind 70 % aller Taxifahrten Einzelfahrten. Ein Unternehmen in Ibbenbüren ließ sich von diesem Paragraphen nicht abhalten, und ging mit einem Anwalt gegen diese Verordnung vor und erhielt 2009 eine Ausnahmegenehmigung, zunächst für Schleswig-Holstein. Nun sind 40 »smarte« Taxen im Einsatz, die, in Zeiten des ökologischen Wandels, den aktuellen Zeitgeist und eine umweltbewusste Personen-Beförderung unterstützen.
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